Zur Person
Von 1908 wirkte Lehmann zunächst als Privat-Dozent, ab 1922 als nichtbeamteter außerordentlicher Professor, ab 1930 bis 1933 als beamteter außerordentlicher Professor für Photochemie und Farbenphotographie in der Abteilung V für Chemie und Hüttenkunde (ab 1922 Fakultät IV für Stoffwirtschaft) an der Königlichen Technischen Hochschule (ab 1919 Technische Hochschule) zu Berlin.
Er war Vorsteher des Photochemischen Laboratoriums und der Staatlichen Prüf- und Versuchsanstalt für Kinotechnik an der Technischen Hochschule zu Berlin.
Im Mai 1933 wurde er beurlaubt und mit Schreiben vom 6. September 1933 nach § 3 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ entlassen.