Zur Person
1935 zunächst außerordentlicher Professor und ab 1939 ordentlicher Professor für Rechtslehre und Direktor des Instituts für Staatsforschung an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin.
Von 1940 bis 1945 Lehrbeauftragter für Staatsrecht, Staats- und Verwaltungswissenschaft im Lehrgebiet Rechtslehre in der Fachschaft Wirtschaftsingenieure an der Fakultät I für Allgemeine Wissenschaften, insbesondere für Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft der Technischen Hochschule Berlin.