Zur Person
Von 1919 bis 1933 wirkte Hermann Isay zunächst als Privatdozent, ab 1925 als nichtbeamteter außerordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Patent-, Muster-, Warenzeichenrecht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz in der Abteilung VII für Allgemeine Wissenschaften, insbesondere für Mathematik und Naturwissenschaften (ab 1922 Fakultät I für Allgemeine Wissenschaften) an der Technischen Hochschule zu Berlin.
Im Mai 1933 wurde er beurlaubt und mit Schreiben vom 6. September 1933 nach § 3 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ entlassen.
Zeitgleich war er Rechtsanwalt am Kammergericht Berlin.