Zur Person
Ab 1926 Senatspräsident beim Reichsversicherungsamt in Berlin.
Von 1927 bis 1945 zunächst als Lehrbeauftragter, ab 26. Februar 1934 als Honorarprofessor für Bergrecht, Arbeits- und Versicherungsrecht im Lehrgebiet Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaften in der Abteilung für Bergbau der Fakultät IV für Stoffwirtschaft (ab 1934 Fak. IV für Bergbau u. Hüttenwesen, Abt. für Bergbau) der Technischen Hochschule zu Berlin.
Gleichzeitig ab 1933 Reichskommissar für die Reichsknappschaften.