Zur Person
Nach seinem Abitur 1919 studierte Wilhelm Dittus Rechtswissenschaften in Tübingen und München und war von 1924 bis 1927 Gerichtsreferendar mit anschließender Assessorprüfung.
Von 1927 bis 1937 war er im württembergischen Landesdienst der Innenverwaltung auf Landratsämtern und in der Zentrale für Städtebau und Baupolizei tätig.
Von 1937 bis 1945 wirkte Wilhelm Dittus als Referent für Baurecht im Reichs- und Preußischen Arbeitsministerium, Abteilung für Wohnungswesen, Städtebau und Baupolizei.
Ebenfalls als Referent für Baurecht war er von 1950 bis 1967 im Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau tätig.
Vom 21. Dezember 1953 bis zum 31. März 1967 lehrte Wilhelm Dittus gleichzeitig als Honorarprofessor für Bau- und Bodenrecht am Lehrstuhl und Institut für Städtebau in der Fakultät III für Architektur an der Technischen Universität Berlin.
Unter der Mitwirkung von Wilhelm Dittus entstand 1960 das einheitliche deutsche Bauplanungsrecht.
Wissenschaftliche Schwerpunkte
- Bauplanungsrecht