Zur Person
1922 verließ Erwin Gaber nach bestandenem Abitur das Reform-Gymnasium in Mannheim und absolvierte in Mannheim von 1922 bis 1924 eine Banklehre.
Daraufhin arbeitete er von 1924 bis 1925 als Auslandskorrespondent der Rheinischen Gummi- und Zelluloidfabrik in Mannheim.
Ab 1925 studierte Erwin Gaber Rechtswissenschaften in Heidelberg und bestand 1928 das Referendar- und 1931 das Assessorexamen. An derselben Universität wurde er 1930 zum Dr. jur. promoviert.
Von 1931 bis 1932 war Erwin Gaber als Grundbuchrichter in Pforzheim und Karlsruhe tätig, 1932 wechselte er als Referent an die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin (1935 Regierungsrat, 1940 Oberregierungsrat) und wurde 1944 zur Wehrmacht einberufen.
Von 1946 bis 1948 wirkte Erwin Gaber als Rechtsanwalt in Mannheim und von 1949 bis 1953 zuerst als Arbeitsrichter, dann als Personalchef und Prokurist bei der Stuttgarter Fa. Werner & Pfleiderer.
Im November 1953 wurde er zum Geschäftsführer und zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin gewählt und war von 1954 bis 1968 deren Präsident.
Daneben wirkte Erwin Gaber vom 1. Oktober 1963 bis zum 17. Dezember 1967 als Inhaber des Lehrauftrags über Sozialversicherung und vom 18. Dezember 1967 bis zum WS 1968/69 als Honorarprofessor für Sozialversicherung in der Fakultät VIII für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin.