Zur Person
Folkmar Koenigs studierte Rechtswissenschaft in Freiburg, Königsberg, München und Berlin und promovierte 1938 mit einer Arbeit über „Die Haftung für Personenschäden im deutschen Verkehrsrecht“.
In Folge des Zweiten Weltkrieges konnte er erst 1950 seine zweite juristische Staatsprüfung ablegen.
Anschließend wurde er Assistent und Habilitand am Lehrstuhl von Hans Würdinger an der Universität Hamburg, 1956 Mitarbeiter beim Bundeswirtschaftsministerium in Bonn und 1958 beim neuen Bundeskartellamt in West-Berlin.
Am 30. Januar 1957 habilitierte er sich an der Universität Hamburg mit einer Schrift über „Die stille Gesellschaft“ und lehrte ab 1960 als Privatdozent an der Freien Universität Berlin.
Vom 1. April 1964 bis zu seiner Emeritierung zum 30. September 1981 wirkte Folkmar Koenigs als Ordinarius für Handels- und Wirtschaftsrecht in der Fakultät VIII für Wirtschaftswissenschaften (ab 1970 Fachbereich 18 für Wirtschaftswissenschaften) an der Technischen Universität Berlin.
Koenigs engagierte sich in der Notgemeinschaft für eine freie Universität.
Nach seiner Emeritierung hielt er bis zum 30. Mai 2008 unter anderem Vorlesungen zum europäischen Wirtschaftsrecht und dem deutschen Kartellrecht.
Gremientätigkeiten und Mitgliedschaften
- 1. April 1964 bis 30. September 1981: Direktor des Instituts für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin
- 1. Oktober 1968 bis zum 30. September 1969: Dekan der Fakultät VIII für Wirtschaftswissenschaften
- 1977 bis 1978: Stellvertretender Vorsitzender des Fachbereichsrates des Fachbereichs 18 für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin