Zur Person
Hermann Mirbt studierte in Marburg, Göttingen und Jena.
Von 1914 bis 1918 war er Teilnehmer des 1. Weltkrieges, wurde bis 1919 in der Schweiz interniert und promovierte 1919 in Basel mit einer kirchenrechtlichen Arbeit.
Nach seiner Habilitation 1921 an der Universität Göttingen wurde er dort Privatdozent und 1926 nichtbeamteter außerordentlichen Professor. Seine Fachgebiete waren Staats-, Verwaltungs-, Kirchen- und Sozialversicherungsrecht.
Vom September 1947 bis 1950 unterrichtete er als ordentlicher Professor für Öffentliches Recht, Arbeitsrecht und Verfassungsgeschichte an der Universität Halle/Saale.
1950 siedelte er nach Berlin-West über und wurde 1952 Senatsdirektor beim Senator für Arbeit und Sozialwesen.
Vom Sommersester 1953 bis zum Sommersemester 1962 wirkte Hermann Mirbt als Inhaber des Lehrauftrags über Staats- und Verwaltungsrecht in der Fakultät VIII für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Berlin.