Zur Person
Ab den 1. Juni 1946 unterrichtete der Rechtsanwalt und Notar Ernst Schneider als Lehrbeauftragter für Übergang des Genehmigungsrechts beim Tode des beschränkt Rechtsfähigen an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (ab 1949 Humboldt-Universität zu Berlin).
Vom Wintersemester 1950/51 bis zum Sommersemester 1954 wirkte Ernst Schneider als Inhaber des Lehrauftrags über Sondergebiete des Bürgerlichen Rechts in der Fakultät VIII für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin.
Wissenschaftliche Schwerpunkte
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht