Catalogus Professorum

Professorinnen & Professoren der TU Berlin und ihrer Vorgänger

Prof.Dr. jur.

Fritz Werner

Zur Person

Nach einer Speditionskaufmannslehre studierte Fritz Werner ab 1927 Rechtswissenschaften, promovierte 1934 mit einer Arbeit über „Tarifvertrag und Tarifordnung“ an der Universität Greifswald und war dort von 1932 bis 1936 als Assistent tätig.

In Greifswald und Kassel arbeitete er bis zu seinem Kriegsdienst von 1939 bis 1945 als Gerichtsassessor und Amtsgerichtsrat.

Nachdem er 1947 aus der Kriegsgefangenschaft kam, wurde Werner ab 1949 Landgerichtsrat in Kassel.

1950 wurde er Richter am Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Lüneburg, dort 1952 Senatsvorsitzender, 1955 Vizepräsident und ab 1958 bis zu seinem Tod Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, wo er Vorsitzender des 1. Senats war.

1956 ging Fritz Werner zusätzlich in die Lehre und war zunächst als Honorarprofessor an der Universität Göttingen tätig.

Vom 1. April 1963 bis zum 31. März 1964 wirkte Fritz Werner als Inhaber des Lehrauftrags über Staats- und Verwaltungsrecht in der Fakultät VIII für Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Berlin.

1964 wechselte er als ordentlicher Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin.

Gremientätigkeiten und Mitgliedschaften

  • seit 1951: Mitglied in der Schriftleitung des Deutschen Verwaltungsblatts

in Stettin

in Hannover

Lehrtätigkeit

Technische Universität Berlin

Weitere Informationen