Zur Person
Gunter Martens studierte Rechts- und Staatswissenschaften sowie neue Sprachen an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, den Universtäten Göttingen, Paris, London, Genf und Dublin.
Nach der großen juristischen Staatsprüfung arbeitete er bis 1939 im Reichsernährungsministerium auf den Gebieten des Boden- und Landwirtschaftsrechtes, leistete danach Wehrdienst und wurde 1947 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.
Von 1947 bis 1950 war er Geschäftsführer des Niedersächsischen Landvolks, Kreisverband Wesermünde, und wurde 1950 als persönlicher Referent des Staatssekretärs in das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach Bonn sowie als Leiter der Abteilung für Ernährungswirtschaft berufen. Dort wurde er 1951 zum Oberregierungsrat und 1953 zum Ministerialrat ernannt.
Von 1955 bis 1965 war er Leiter der Vertretung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Berlin und Leiter der Berliner Vermögensverwaltung der früheren Ernährungswirtschaftlichen Reichsstellen.
Vom 1. April 1963 bis zum 15. Dezember 1969 wirkte Gunter Martens als Lehrbeauftragter für Verwaltungskunde und Organisationswesen des Landbaus und vom 16. Dezember 1969 bis zum 23. April 1973 als Honorarprofessor für Organisationswesen des Landbaus am Lehrstuhl für Bodenkunde (ab 1970 am Institut für Agrarbetrieb- und Standortsökonomie) in der Abteilung Allgemeine Gebiete der Fakultät VI für Landbau (ab 1970 Fachbereich 15 für Landwirtschaftliche Entwicklung) an der Technischen Universität Berlin.
1965 wurde Gunter Martens nach Bonn versetzt und zum Leiter der im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten neu gebildeten Unterabteilung für Verbraucherangelegenheiten ernannt. Von Anfang 1968 bis zu seinem vorzeitigen Ruhestand zum 31. Dezember 1969 war er Präsident der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft.
Ehrungen
- 1969: Ernennung zum Honorarprofessor der Technischen Universität Berlin